Merkblatt

Merkblatt:

Außerordentliche sportliche Mitglieder

sind alle SportlerInnen, die bei uns regelmäßig trainieren, aber keinen Mitgliedsbeitrag zahlen.

Sie müssen sich aber zeitnah um eine Sportlerlizenz von SOÖ kümmern.

Unterschied zum ordentlichem sportlichem Mitglied

Sie/er:

  • besitzen kein Stimmrecht und werden zu Mitgliederversammlungen nicht eingeladen
  • bekommen vom Verein keinen finanziellen Zuschuss
  • zahlen bei Wettbewerben des Vereins Nenngeld

Ordentliche sportliche Mitglieder

Sind alle Sportlerinnen/Sportler, die um die Mitgliedschaft angesucht und den Mitgliedsbeitrag bezahlt haben. Sie zählen zu den ordentlichen Mitgliedern. Sie müssen sich aber zeitnah um eine Sportlerlizenz von SOÖ kümmern.

Unterschied zum außerordentlichen sportlichem Mitglied

Sie/er:

  • besitzen Stimmrecht und werden zu Mitgliederversammlungen eingeladen
  • bekommen vom Verein, je nach finanzieller Lage des Vereins, finanzielle Unterstützung
  • zahlen bei Wettbewerben des Vereins kein Nenngeld

Teilnehmer

Dazu zählen alle die an einem unserer Freizeit- ,Trainingsangeboten oder Wettbewerb teilnehmen.

Durch die Teilnahme an einem Training oder Wettbewerb, verpflichtet sich die SportlerIn

  • sich höflich und respektvoll anderen gegenüber zu verhalten
  • die Anordnungen von TrainerInnen oder BetreuerInnen zu befolgen
  • sich fair und regelkonform zu verhalten
  • die Entscheidungen von Kampfrichtern zu akzeptieren
  • sich zeitnah eine Sportlizenz von Special Olympics zu besorgen
  • sich nicht ohne Abmelden von der Gruppe zu entfernen

Gesetzliche Vertreter / Eltern

Es ist uns nicht möglich, jemanden gegen seinen Willen am frühzeitigen Verlassen eines Trainings oder einer Veranstaltung zu hindern. Es liegt in der Entscheidung des gesetzlichen Vertreters, eine geeignete Betreuung abseits des Trainings zu gewährleisten.

Bei organisierten Reisen zu Wettbewerben oder Veranstaltungen, bei denen die Betreuung von uns übernommen wird, oder Training, bei denen eine externe Betreuung nicht möglich oder nicht erwünscht ist, überträgt uns der gesetzliche Vertreter, die zur sicheren Betreuung notwendigen Rechte. Es obliegt dem gesetzlichen Vertreter uns auf die erhöhte Betreuungspflicht aufmerksam zu machen. Die betreute Person muss, zum vereinbarten Treffpunkt gebracht und am vereinbarten Treffpunkt abgeholt werden, dann erlischt die Übertragung der Rechte und Pflichten.

Für Garderobe und mitgebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

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