Gesetzliche Vertreter
Es ist uns nicht möglich, jemanden gegen seinen Willen am frühzeitigen Verlassen eines Trainings oder einer Veranstaltung zu hindern. Daher liegt es in der Entscheidung des gesetzlichen Vertreters eine geeignete Betreuung abseits des Trainings beizustellen.
Bei organisierten Reisen zu Wettbewerben oder Veranstaltungen, bei denen die Betreuung von uns übernommen wird, überträgt uns der gesetzliche Vertreter die zur sicheren Betreuung notwendigen Rechte. Es obliegt dem gesetzlichen Vertreter uns auf die erhöhte Betreuungspflicht aufmerksam zu machen. Die betreute Person muß am vereinbarten Treffpunkt abgeholt werden, damit erlischt die Übertragung der Rechte.