Muss eine volljährige, verlässliche und in der jeweiligen Sportart erfahrene Person sein. Sie muss in der Lage sein, die physischen und mentalen Bedürfnisse unserer Sportler:innen zu erkennen und darauf im Training Rücksicht zu nehmen. Sie verpflichten sich unsere Sportler:innen mit Respekt zu behandeln und auf ihre Würde zu achten.
Bei mehreren Trainer:innen in einer Sportgruppe, nominiert der Vorstand einen für das Training verantwortliche Person. Diese Trainer:in ist AnsprechpartnerIn für den Vorstand und wird im weiteren als Trainer:in benannt.
Sollte die Trainer:in eine oder mehrere Trainingseinheiten nicht abhalten können, muss sie/er eine Ersatztrainer:in für diesen Zeitraum bestellen. Für diesen Zeitraum zählt die Ersatztrainer:in als Trainer:in, diese Traine:in hat sich aber an den vorgegeben Trainingsplan zu halten.
Die Gestaltung und Durchführung des Trainings, im Rahmen des Trainingsplans, obliegt einzig in ihrer/seiner Verantwortung. Die ihr/ihm zur Seite gestellten Betreuer:innen haben sich, ohne Ausnahme, an ihren/seinen Anweisungen zu halten. Bei Wettbewerben obliegt ihr/ihm die Entscheidung ob und in welchen Disziplinen eine Sportler:in teilnimmt. Bei Wünschen oder Problemen kann sie/er sich jederzeit an ein Vorstandsmitglied oder die vom Verein bestimmte Vertrauensperson wenden. Aus disziplinarischen oder anderen berechtigten Gründen, kann sie/er einzelne Sportler:innen die Teilnahme an einzelnen Trainingseinheiten verweigern (z.B. Hygiene Vorschriften beim Schwimmen). Ein dauerhafter Ausschluss einer Sportler:in vom Training darf nur vom Vorstand vorgenommen werden.
Die Trainer:in verpflichtet sich eine Anwesenheitsliste zu führen und diese, in regelmäßigen Abstand, dem Vorstand zu übergeben.
Die Trainer:in wird als Fördermitglied geführt.